PromoConnect

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Anschluss von Unterhaltungselektronik
Auch spezialisiert auf den Aufbau und Anschluss von Bose Home Entertainment Systems.
  • Bose VideoWave Entertainment Systems.
  • Bose Lifestyle DVD Home     Entertainment Systems.
  • Bose Lifestyle T-Class, V-Class Serie Home Entertainment Systems.
  • Bose 3-2-1 DVD Home Entertainment Systems.
  • Bose CineMate Systems.

  • Bose Acoustimass Systems.

  • Bose Erweiterungsoptionen für den Innenbereich.
  • Bose Erweiterungsoptionen für den Aussenbereich.
  • Bose Optionale Lifestyle Systemerweiterungen.
  • Bose link Netzwerk per Funk für bis zu 8 Räume.
  • Bose link für bis zu insgesamt 14 Räume.
Ebenso spezialisiert auf den Aufbau und Anschluss von Harman/ Kardon, JBL und Infinity Home Audio.

Heimkinosysteme Harman/ Kardon:

  • Alle BDS Systeme

  • 3D Blu- ray Heimkinosysteme

  • Stereo- Anlagen

Home Audio Komponenten Harman/ Kardon:

  • Audio Video Receiver

  • Blu- ray Spieler

  • Verstärker

  • Tuner

  • CD- Spieler

  • Stereo Receiver

 

  • Aufspielen von Original Software- Updates.

  • Verwendung von Original-Zubehör.

  • Keine Reparaturen.

 

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PromoConnect

Inhaber: Karsten Rudnik

Pestelstr. 19

D- 31135 Hildesheim / Germany

 

Telefon: 05121-981187-8

Mobil: 0176-21810078

Fax: 05121-981187-6

E- Mail: service@promoconnect.de

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / AGB

1. Allgemeines

1.1. Der Dienstleister PromoConnect, Inhaber, Karsten Rudnik, Pestelstraße 19 in 31135 Hildesheim (nachfolgend PromoConnect genannt) oder eine von ihm beauftragte Fachkraft erbringt für seine Vertragspartner bzw. Auftraggeber (nachfolgend Kunde oder Kunden genannt) Anschlüsse und Installationen von Unterhaltungselektronik und Multimediatechnik wie beispielsweise Fernseher (LCD- und Plasma-TV), DVD-Geräte, Satellitenreceiver, Kabelreceiver und DVB-T-Receiver, Kabelverlegung, Bohrarbeiten (für z.B. Wandhalterungen, Lautsprecherhalterungen u.s.w.), Einrichtung von Satelliten-Anlagen, Antennendosen setzen, Kabel erneuern. Die für die Anschluss- und Installationsdienstleistungen von PromoConnect gestellten Materialien werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und Leistungen zwischen PromoConnect und dem Kunden. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.2. PromoConnect ist jederzeit zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.

1.3. Mit der Annahme unseres Angebots erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und zwar auch wenn diese mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise im Widerspruch stehen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote von PromoConnect sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Alle Zeitangaben sind Schätzungen. Über- und Unterschreitungen der Zeiten können sich während der Leistungserbringung ergeben.

2.3. Das Vertragsverhältnis für eine zu erbringende Dienstleistung kommt durch die mündliche - fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung von PromoConnect zustande. In Einzelfällen kann auch eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Kunden gefordert werden.

2.4. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich PromoConnect zur ordnungsgemäßen Durchführung in dem vom Kunden gewünschtem Umfang.

2.5. PromoConnect ist nicht zur Auftragsannahme verpflichtet.

2.6. PromoConnect kann die Auftragsannahme von einer Sicherheitszahlung / Vorauszahlung abhängig machen.

3. Aufhebung des Vertrages / Rücktritt

Innerhalb von drei Werktagen nach Auftragsannahme können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt seitens des Kunden bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen zu bezahlen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt das Vertragsverhältnis vom Kunden vorzeitig beendet, so wird mindestens ein Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig.

4. Preise / Rechnungsstellung / Vergütung

4.1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich.

4.2. Die Abrechnung erfolgt in Arbeitseinheiten (nachfolgend AE genannt). 1 AE entspricht 15 Minuten und 4 AE entspricht 1 Stunde. Bei Vororteinsätzen wird die erste Stunde voll gerechnet, dann erfolgt die Abrechnung in Abrechnungseinheiten zu je angefangenen 15 Minuten. Bei Arbeiten, die im Hause von PromoConnect verrichtet werden, werden die erste Stunde und alle weiteren Stunden anteilig berechnet. Jede weitere viertel Stunde wird aufgerundet. Materialaufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3. Der Kunde schuldet PromoConnect ausnahmslos die Vergütung für die erbrachte Dienstleistung und sonstige Auslagen, nicht für den Eintritt des gewünschten Erfolges.

4.4. Zu dem Zeitaufwand der vom Kunden zu vergüten ist, zählt neben den erbrachten Tätigkeiten auch die Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie Vor- und Nacharbeiten außerhalb des Hauses des Kunden.

4.5. Die Honorare und Entgelte für erbrachte Dienstleistungen setzen sich im Einzelnen aus Stundenhonoraren, Nutzungsentgelten oder Pauschalpreisen zusammen. Jeweils individuell vereinbarte Entgelte und Honorare werden gegebenenfalls auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend.

4.6. Die von PromoConnect erbrachten Dienstleistungen sind bar zu bezahlen. Fälligkeit der Forderung entsteht bei Fertigstellung der Dienstleistungen. Es kann auch vereinbart werden, dass die Dienstleistungen auf Rechnung ausgeführt werden. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist sofort nach Rechnungseingang auf das Konto von PromoConnect zu zahlen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Für mehrere Einzelleistungen kann eine Gesamtrechnung ausgestellt werden.

4.7. Sollte der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug geraten, so stehen PromoConnect Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz zu. Die Begleichung von Teilbeträgen einer Rechnung entbindet nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklichem Einverständnis durch PromoConnect von der Zahlungspflicht der Verzugszinsen.

4.8. Bei Privatkunden wird der Gesamtbetrag sofort nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig. Diese erhalten eine Bar-Zahlungsquittung vor Ort und nach 2-3 Werktagen eine persönliche Rechnung in Textform auf Papier.

4.9. PromoConnect behält sich das Recht vor, bei offenen Forderungen ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit dem Einzug der Forderungen zu beauftragen. Die dabei entstehenden Aufwendungen sind vom Schuldner als Verzugsschaden zusätzlich gesondert zu tragen.

4.10. Die Dienstleistungen werden je nach Wunsch des Kunden ausgeführt, auch zu ungewöhnlichen Zeiten.

4.11. Die Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzliche USt. i. H. v. zur Zeit 19%.

5. Sicherheitsleistungen

PromoConnect ist berechtigt die Auftragsannahme von einer Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Höhe der Sicherheitsleistung / Vorauszahlung sowie deren Fälligkeit sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde wird bei Bedarf für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von PromoConnect geeignete Räume zu Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmittel und Datenträger gelagert werden können.

6.2. Der Kunde wird bei Bedarf PromoConnect alle erforderlichen Arbeitsmittel ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung stellen, ihnen jederzeit kostenfreien Zugang zu den für Ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und Ihn rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen.

6.3. Der Kunde darf Produkte oder Leistungen von PromoConnect nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwenden.

6.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen oder Produkte nur von ihm oder von Dritten, denen der Kunde die Nutzung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.

7. Datensicherheit / Datenschutz

7.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass PromoConnect die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen im Rahmen der Auftragserteilung bearbeitet.

7.2. PromoConnect verpflichtet sich, über sämtlich bekannt werdenden betriebsinternen Daten bzw. Informationen des Kunden gegenüber Dritten stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

7.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

7.4. Der Kunde erklärt sich bereit, nach Erfüllung des Auftrages durch PromoConnect auf dessen Website unter Referenzen aufgenommen zu werden. Es werden hierbei der vollständige Vor-und Zuname sowie der Ort und die durchgeführten Tätigkeiten aufgenommen. Möchte der Kunde nicht unter Referenzen aufgenommen werden, so reicht die mündliche / schriftliche Willenserklärung.

8. Eigentumsvorbehalt / Mängelrüge / Gewährleistung

8.1. Von PromoConnect bereitgestellten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PromoConnect. Der Kunde ist nicht berechtigt Leistungen oder Produkte von PromoConnect weiter zu veräußern. Abweichende Regelungen müssen schriftlich als Bestandteil des Vertrages dargelegt werden. Rechte anderer bleiben unberührt.

8.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Anschluss oder Installation, bei PromoConnect in schriftlicher oder mündlicher Form anzuzeigen.

8.3. Bei mangelhafter Lieferung, Leistung oder dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wird PromoConnect nachbessern oder fehlerhaftes austauschen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei: unsachgemäßem Gebrauch, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und / oder Betriebsanleitungen von PromoConnect, sowie nach Veränderungen, Erweiterungen oder Reparaturen durch Dritte. Für gebrauchte Ersatzteile ist eine Garantie ausgeschlossen.

8.4. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Bereitstellung. Auf Materialien gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Privatkunden (Geschäftskunden 12 Monate).

9. Außerordentliche Kündigung durch PromoConnect

Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn PromoConnect nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kredit- oder Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen oder der Kunde eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung trotz Aufforderung nicht binnen 14 Tagen gestellt hat oder unüberwindliche Differenzen zwischen PromoConnect und dem Kunden die Ausführung der Leistung unmöglich machen oder wichtige Umstände vorliegen, die es PromoConnect unmöglich machen in angemessener Zeit dem Auftrag nachzukommen.

10. Höhere Gewalt

Sollte die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung angemessen, selbst bei schon bestehendem Verzug. Höhere Gewalt können Streiks, Stromausfall oder andere nicht vorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit von PromoConnect sein. Eine Haftung von PromoConnect für während dessen verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht.

11. Haftung von PromoConnect

11.1. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet PromoConnect nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In diesem Fall nimmt PromoConnect eine Nachbesserung vor.

11.2. Jegliche Haftung von PromoConnect für Ansprüche, die auf Grund einer Dienstleistung von PromoConnect gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet PromoConnect nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Keine wie auch immer geartete Haftung übernimmt PromoConnect für Inhalte (Texte, Photos, Grafiken, Film-, Video- oder Tonmaterial), die vom Auftraggeber zum Zwecke der Weiterverarbeitung im Rahmen eines Auftrages an PromoConnect übergegeben werden. Der Kunde ist alleine für die Einhaltung der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Für Free- und Shareware-Produkte die PromoConnect anbietet, sowie für Produkte und Dienstleistungen Dritter, die auf Empfehlung oder Vermittlung von PromoConnect zustande kommen, wird grundsätzlich jegliche Haftung ausgeschlossen.

11.3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12. Urheber und Lizenzrechte

Alle Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Programmierarbeiten (z. B. Websites, Grafiken, Scripte, Softwarearbeiten u.s.w.) durch PromoConnect bleiben auch nach der Auslieferung geistiges Eigentum von PromoConnect. PromoConnect übernimmt keinerlei Dienstleistungen oder Softwarearbeiten irgendeiner Urheber- oder Rechtsgarantie, die von Drittfirmen oder Privatpersonen in Rechnung gestellt werden. Inhalte von Webseiten werden generell unter vollem Einverständnis und nach den Wünschen des Kunden erstellt, ausgeliefert und somit vom Kunden akzeptiert.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1. PromoConnect ist berechtigt nach Absprache mit dem Kunden (Teile des Auftrages) an Dritte weiterzugeben. Sollte dies der Fall sein, gelten Honorarsätze und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dritten.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13.3. Sollten einzelne Teile des Vertrages von PromoConnect nicht erfüllt werden können und der Kunde möchte vom Vertrag zurücktreten, ist PromoConnect berechtigt die erfüllten Vertragsbestandteile in Rechnung zu stellen.

13.4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen PromoConnect und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.5. Jeder Kunde erkennt spätestens mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung durch PromoConnect diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

13.6. Gerichtsstand ist Hildesheim (Niedersachsen) in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 01. März 2012

 
 

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